War anfangs neben der ehrenwerten Lotsentätigkeit auch der Schmuggel eine einträgliche Nebenbeschäftigung, so wurde später jeder Lotse auf Zolltreue vereidigt. Im Jahr 1937 galt folgende Eidesformel:
„Ich schwöre, daß ich bei der Begleitung von Schiffen, die unter zollamtlicher Aufsicht stehen, das Zollinteresse wahren und Übertretungen der Zollvorschriften, die mir bei Ausübung der Dienstes zur Kenntnis kommen, möglichst hindern und in jedem Fall dem Hauptzollamt Grenze zur näheren Untersuchung anzeigen werde.“
