Die Fluß-Badeanstalt in Neumühlen

16. April 1899
Altonaer Nachrichten, Nr. 89 Sonntag – Morgen-Ausgabe

Wegen Anlage einer Flußbadeanstalt in der Elbe sind neuerdings mit Herrn Wientapper wieder Verhandlungen eingeleitet und steht zu erwarten, daß der Wunsch vieler Einwohner, eine solche Badeanstalt zu benutzen, recht bald in Erfüllung gehen wird.

7. Juli 1899
Altonaer Nachrichten, Nr. 157 Freitag – Morgen-Ausgabe

Eingesandt. Wieder ist ein 15jähriger Knabe beim Baden in der Elbe ertrunken.
Es gibt nur ein Mittel, dem entgegenzuwirken, das ist die Errichtung einer Elbbadeanstalt. Das Bedürfnis zum Baden im Strom ist ganz zweifellos vorhanden. Daß eine Stadt wie Altona keine Flußbadeanstalt hat, ist ein Unding.

Was hat man denn gegen eine solche? Daß kein geeigneter Platz vorhanden sei, wird niemand behaupten. Auch die Kosten für das Einrammen einiger Pfähle spielen keine Rolle. Bleibt nur das Gutachten des Physicus über die Beschaffenheit des Wassers. Aber was will das sagen? Das Wasser soll ja nicht getrunken werden. Außerdem: Gebadet wird ja doch immerfort, sowohl an diesem Ufer wie am jenseitigen, in den Badekarren sogar mit polizeilicher Erlaubnis, und kein Badelustiger kümmert sich um das Gutachten des Physicus.

Aber die Opfer, die das Baden in der freien Elbe fordert – in diesem Jahr sind es bereits zwei – werden nicht aufhören, ehe nicht wieder eine Schwimmanstalt vorhanden ist. Darum muß von Neuem an die maßgebenden Stellen in unserer Stadtverwaltung die Aufforderung gerichtet werden: Sorgt für Badegelegenheit in der Elbe! Wer die Wiedereinrichtung einer Flußbadeanstalt verhindert, ladet eine schwere Verantwortung auf sich. Möge dieser Ruf nicht ungehört verhallen.