28. Juli 1900
Altonaer Nachrichten, Nr. 349 Sonnabend – Abend-Ausgabe
Eine Flußbade-Anstalt wird Altona demnächst wieder erhalten. Die Bestrebungen, welche schon seit geraumer Zeit in Gange sind und die im Sommer des Vorjahres eine lebhafte Gestalt annahmen durch Abhaltung einer öffentlichen Bürgerversammlung und der in dankenswerter Weise auch mehrere hervorragende communale Vereine sich anschlossen, haben, wenn auch noch nicht das gesetzte Ziel der Errichtung einer öffentlichen Volksbadeanstalt erreicht worden, zunächst schon einen kleinen Erfolg gezeitigt, daß nämlich dem Besitzer der früheren Badeanstalt, Herrn Wientapper hierselbst, die Genehmigung zur Errichtung einer schwimmenden Flußbadeanstalt am Elbufer bei Oevelgönne jetzt erteilt worden ist. Der uns im Original vorliegende bezügliche Bescheid der Regierungspräsidenten zu Lüneburg lautet wörtlich wie folgt:
Der Regierungs-Präsident zu Lüneburg. I.Nr. I.B. 4622, Lüneburg, den 25. Juli 1900.
Infolge Ihrer Beschwerde vom 31. Januar d.J. wegen Versagung der Erlaubnis zur Errichtung einer schwimmenden Flußbadeanstalt am Elbufer bei Oevelgönne hat der Minister für Handel und Gewerbe Veranlassung genommen, noch ein Gutachten der wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen einzufordern. Nach diesem Gutachten scheinen die möglichen sanitätspolizeilichen Bedenken nicht so gewichtig und naheliegend, daß daraufhin die Genehmigung der Anstalt versagt werden müßte.
Der Herr Minister hat deshalb und sonstige Bedenken nicht vorliegen angeordnet, daß die Verfügung vom 14. Januar d.J. aufgehoben und die Erlaubnis zur Errichtung der Badeanstalt nach Maßgabe der vorgelegten Zeichnungen, wie hiermit geschieht, erteilt wird. Die Zeichnungen folgen anbei zurück.
In Vertretung (folgt Unterschrift)
An den Badeanstaltsbesitzer Herrn Wientapper in Altona
Wie wir hören wird die Wientappersche Flußbadeanstalt ihren Platz am Elbufer beim Schulberg erhalten. Nachdem ministeriellerseits nunmehr der so dringend notwendigen Beschaffung von Badegelegenheit zu einem kleinen Theil Rechnung getragen, darf füglich erwartet und der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß in absehbarer Zeit auch das so berechtigte Verlangen der Bevölkerung Altonas nach Errichtung einer größeren öffentlichen Volks-Elbebadeanstalt an maßgebender Stelle bald thunlichst Berücksichtigung finden möge!