7. Februar 1901
Altonaer Nachrichten, Nr. 64 Donnerstag – Abend-Ausgabe
Die Wientappersche Badeanstalt wird gutem Vernehmen nach auf dem früheren Platz an der Elbe wieder aufgestellt werden, nachdem Herr Wientapper jetzt die Genehmigung dazu erhalten hat.
14. März 1901
Altonaer Nachrichten, Nr. 123 Donnerstag – Morgen-Ausgabe
Flußbadeanstalt in Altona. Nachdem der Minister für Handel und Gewerbe dem Badekarrenbesitzer Herr Wientapper zur Errichtung einer Flußbadeanstalt am Oevelgönner Ufer die Erlaubnis erteilt hatte, hat der Magistrat nunmehr die Wiedereinrichtung der Badeanstalt auf ihrem früheren Platz am Neumühlener Ponton gestattet.
21. März 1901
Altonaer Nachrichten, Nr. 135 Donnerstag – Morgen-Ausgabe
Das städtische Slip in Neumühlen ist dem Badeanstaltsbesitzer Herrn Wientapper bis zu 15. April zur unentgeltlichen Benutzung seitens der Baucommission zur Verfügung gestellt worden. Herr Wientapper hat jetzt auch vom Magistrat die offizielle Bestätigung erhalten, daß die Badeanstalt an der alten Stelle bei der Neumühlener Landungsbrücke eröffnet werden darf und wird die Anstalt Mitte Mai ihre gastlichen Pforten dem Publikum wieder öffnen. Es wird damit dem Wunsche der Gesammtbevölkerung entsprochen.
3. Mai 1901
Altonaer Nachrichten, Nr. 205 Freitag – Morgen-Ausgabe
Der Wiederaufbau der Wientapperschen Flußbadeanstalt ist jetzt in Angriff genommen worden.
01. Januar 1902
Altonaer Nachrichten, Nr. 1 Mittwoch – Morgen-Ausgabe
Aus dem Stadtkreis Altona im Jahr 1902 (Auszug)
… Der Wiederaufbau der Wientapperschen Badeanstalt in Neumühlen wurde im vergangenen Frühjahr behördlich genehmigt und erfreute sich die wohltuend wirkende Einrichtung im Laufe des verflossenen Sommers einer sehr starken Frequenz. Hierdurch ist auch die vollste Berechtigung des bereits im Jahre 1900 ausgedrückten Verlangens der Altonaer Bevölkerung nach Errichtung einer öffentlichen Volks-Elbebadeanstalt am Elbstrom in Altona wiederum so recht klar erwiesen, welchen Wunsch man von maßgebender Seite hoffentlich baldmöglichst Rechnung zu tragen sich angelegen sein wird.